Zusammenfassung
Die Verordnung 274/2021 verlängert die Frist für Beförderungsunternehmer, Kontaktdaten zu melden, von 30. Juni auf 31. Dezember.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/25/2021XXVII
Verkehr
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 274/2021 verlängert die Frist für Beförderungsunternehmer, Kontaktdaten zu melden, von 30. Juni auf 31. Dezember.Schwerpunkte
- Die Frist für die Übermittlung von Kontaktdaten wird von 30. Juni auf 31. Dezember verschoben.
- Die Änderung gilt für alle Beförderungsunternehmer, die bereits nach der Verordnung von 2020 Daten erheben müssen.
Dokumente (PDFs)
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