Änderung der COVID‑19‑Schulverordnung 2020/21 (Sonderregelungen für Sonderschulen)
Verordnung vom 22.01.2021Zusammenfassung
Die Verordnung 2021 erweitert die COVID‑19‑Schulverordnung um Regelungen für Sonderschulen, ermöglicht Präsenzunterricht nach Bedarf und führt Befreiungen vom Unterricht aus pandemiebedingten Gründen ein.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung1/22/2021XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 2021 erweitert die COVID‑19‑Schulverordnung um Regelungen für Sonderschulen, ermöglicht Präsenzunterricht nach Bedarf und führt Befreiungen vom Unterricht aus pandemiebedingten Gründen ein.Schwerpunkte
- Für Sonderschulen kann die Schulleitung oder die Schulbehörde Präsenzunterricht für einzelne Klassen, Stufen oder die gesamte Schule anordnen; gleichzeitig kann Schülerinnen und Schülern, die wegen COVID‑19 nicht teilnehmen können, eine Befreiung vom Unterricht erteilt werden.
- Im Wortlaut des Absatzes wird das Datum von „24. Jänner 2021“ auf „7. Februar 2021“ korrigiert.
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