<!--[-->Verordnung zur Prüfung von Kurzarbeitsbeihilfen im Rahmen der Lohnsteuerprüfung<!--]-->
Verordnung zur Prüfung von Kurzarbeitsbeihilfen im Rahmen der Lohnsteuerprüfung
Verordnung vom 30.06.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Kurzarbeitsbeihilfen nur zusammen mit einer Lohnsteuerprüfung geprüft werden dürfen und definiert, welche Behörden und Regeln dabei anzuwenden sind.
Bundesministerium für Finanzen6/30/2021XXVII
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Kurzarbeitsbeihilfen nur zusammen mit einer Lohnsteuerprüfung geprüft werden dürfen und definiert, welche Behörden und Regeln dabei anzuwenden sind.

Schwerpunkte

  • Der Auftrag zur Prüfung von Kurzarbeitsbeihilfen darf nur zusammen mit einem Auftrag zur Lohnsteuerprüfung erteilt werden und muss von derselben Behörde kommen.
  • Erteilt das Finanzamt den Auftrag, muss der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge die Kurzarbeitsbeihilfenprüfung nach denselben Regeln wie die Lohnsteuerprüfung durchführen.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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