Honorar für einen Ausdruck aus dem Elektronischen Impfpass bzw. die Ausstellung eines Impfzertifikats nach § 4e Abs. 4 Epidemiegesetz 1950
Honorar für einen Ausdruck aus dem Elektronischen Impfpass bzw. die Ausstellung eines Impfzertifikats nach § 4e Abs. 4 Epidemiegesetz 1950Verordnung vom 6/30/2021
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/30/2021XXVII