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Einbeziehung der RESCUE‑DOGS‑Mitglieder in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung
Verordnung vom 30.06.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 nimmt alle Mitglieder der „Suchhundestaffel RESCUE‑DOGS Austria“ in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung auf. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2021.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/30/2021XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 nimmt alle Mitglieder der „Suchhundestaffel RESCUE‑DOGS Austria“ in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung auf. Die Regelung gilt ab dem 1. Juli 2021.

Schwerpunkte

  • Alle Mitglieder des Vereins „Suchhundestaffel RESCUE‑DOGS Austria“ werden in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
  • Die Verordnung tritt am 1. Juli 2021 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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