<!--[-->Novellierung der COVID‑19‑Testverordnung: Antigentest‑Pflicht, Pauschalvergütung & Honorarreduktion<!--]-->
Novellierung der COVID‑19‑Testverordnung: Antigentest‑Pflicht, Pauschalvergütung & Honorarreduktion
Verordnung vom 30.06.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung über COVID‑19‑Tests im niedergelassenen Bereich wird geändert: Zuerst ist ein Antigentest Pflicht, PCR nur bei positivem Ergebnis oder starkem Verdacht; eine Fallpauschale von 25 € wird eingeführt; das Honorar sinkt von 60 € auf 50 €, und das Inkrafttreten erfolgt am 1. Juli 2021.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/30/2021XXVII
Soziales
Pandemie
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung über COVID‑19‑Tests im niedergelassenen Bereich wird geändert: Zuerst ist ein Antigentest Pflicht, PCR nur bei positivem Ergebnis oder starkem Verdacht; eine Fallpauschale von 25 € wird eingeführt; das Honorar sinkt von 60 € auf 50 €, und das Inkrafttreten erfolgt am 1. Juli 2021.

Schwerpunkte

  • Ärzt*innen müssen zunächst einen Antigentest durchführen; ein PCR‑Test folgt bei positivem Ergebnis oder bei stark ausgeprägten Symptomen und Kontakt zu einer Infizierten, selbst wenn der Antigentest negativ ist.
  • Der Krankenversicherungsträger zahlt für das gesamte Testverfahren (Material, Probenentnahme, Auswertung, Dokumentation und ärztliches Gespräch) eine Fallpauschale von 25 € pro Patient.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mückstein Wolfgang, Dr. © Parlamentsdirektion

Mückstein Wolfgang, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.