Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Drechsler‑ und Holzwaren fest: Stundenlohn 8,93 €, 10 % Zuschlag und Inkrafttreten am 1. Mai 2021.Bundesministerium für Arbeit7/1/2021XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Drechsler‑ und Holzwaren fest: Stundenlohn 8,93 €, 10 % Zuschlag und Inkrafttreten am 1. Mai 2021.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet Österreich, gilt nur für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren und betrifft alle Auftraggeber, die Heimarbeiterinnen und -arbeiter beschäftigen.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,93 € berechnet.
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