Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindeststundenlohn von 8,93 € sowie einen 10 %‑Heimarbeitszuschlag für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren durch Heimarbeiter fest. Sie gilt im gesamten Bundesgebiet und tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit7/1/2021XXVII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindeststundenlohn von 8,93 € sowie einen 10 %‑Heimarbeitszuschlag für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren durch Heimarbeiter fest. Sie gilt im gesamten Bundesgebiet und tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreichs, für die Herstellung oder Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren und für alle Auftraggeber, die solche Arbeiten vergeben.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,93 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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