Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Spielwaren fest: bundesweiter Geltungsbereich, Stundenlohn 8,93 €, plus 10 % Zuschlag, gültig ab 1. Mai 2021.Bundesministerium für Arbeit7/1/2021XXVII
Industrie
Arbeitsrecht
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Spielwaren fest: bundesweiter Geltungsbereich, Stundenlohn 8,93 €, plus 10 % Zuschlag, gültig ab 1. Mai 2021.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für alle Auftraggeber, die Heimarbeiterinnen und -arbeiter in der Spielwarenherstellung beschäftigen.
- Die Stückentgelte werden auf Basis eines Stundenlohns von 8,93 € berechnet.
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