Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffen fest: Stundenlohn 9,25 €, 10 % Zuschlag, sowie Urlaub‑ und Weihnachtszulagen von je vier Wochenlöhnen. Der Tarif gilt bundesweit ab dem 1. Mai 2021.Bundesministerium für Arbeit7/1/2021XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffen fest: Stundenlohn 9,25 €, 10 % Zuschlag, sowie Urlaub‑ und Weihnachtszulagen von je vier Wochenlöhnen. Der Tarif gilt bundesweit ab dem 1. Mai 2021.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst die Herstellung bzw. Bearbeitung von Kunststoffen, sofern keine anderen Heimarbeitsverträge bereits Anwendung finden.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 9,25 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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