Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest, definiert Mindestlöhne von 9,11 € bzw. 7,79 € pro Stunde, einen zusätzlichen 10‑%‑Zuschlag sowie Urlaub- und Weihnachtszuschüsse von jeweils vier Wochenlöhnen, wirksam ab 1. Mai 2021.Bundesministerium für Arbeit7/1/2021XXVII
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest, definiert Mindestlöhne von 9,11 € bzw. 7,79 € pro Stunde, einen zusätzlichen 10‑%‑Zuschlag sowie Urlaub- und Weihnachtszuschüsse von jeweils vier Wochenlöhnen, wirksam ab 1. Mai 2021.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und umfasst alle kunstgewerblichen Arbeiten, die von Heimarbeiter*innen ausgeführt werden.
- Qualifizierte Tätigkeiten erhalten einen Stundenlohn von 9,11 €, nicht‑qualifizierte von 7,79 €.
Dokumente (PDFs)
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