Heimarbeitstarif für Knopfwaren – Mindestlohn 9,99 € + 10 % Zuschlag (gültig ab 01.05.2021)
Verordnung vom 01.07.2021Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter im Bereich Knopfwaren einen Stundenlohn von 9,99 € plus 10 % Zuschlag fest. Sie gilt bundesweit und tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit7/1/2021XXVII
Arbeit
Arbeitsrecht
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter im Bereich Knopfwaren einen Stundenlohn von 9,99 € plus 10 % Zuschlag fest. Sie gilt bundesweit und tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich.
- Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 9,99 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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