<!--[-->Ausnahme für Leerfahrten bis 10 Uhr im Fahrverbotskalender 2021<!--]-->
Ausnahme für Leerfahrten bis 10 Uhr im Fahrverbotskalender 2021
Verordnung vom 02.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 299/2021 fügt im Fahrverbotskalender 2021 eine Ausnahme für Leerfahrten bis 10 Uhr ein, sofern der Unternehmer dem Fahrer eine Rückfahrtmöglichkeit bereitstellt.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie7/2/2021XXVII
Umwelt
Verkehr
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung 299/2021 fügt im Fahrverbotskalender 2021 eine Ausnahme für Leerfahrten bis 10 Uhr ein, sofern der Unternehmer dem Fahrer eine Rückfahrtmöglichkeit bereitstellt.

Schwerpunkte

  • Eine neue Ausnahme erlaubt Leerfahrten bis 10 Uhr zu Wohnsitz, Firmenzentrale, Güterterminal, LKW‑Hof oder dauerhaftem Standort des Fahrzeugs.
  • Der Unternehmer muss dem Fahrer eine Rückfahrtmöglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem Firmenfahrzeug bereitstellen.
Dokumente (PDFs)
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