Zusammenfassung
Die Verordnung vom 5. Juli 2021 führt den ersten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (10. Ausgabe 2020, Nachtrag 10.1) als offizielle österreichische Ausgabe ein und hebt die bisherigen Monographien, die durch diesen Nachtrag ersetzt werden, auf.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/5/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 5. Juli 2021 führt den ersten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (10. Ausgabe 2020, Nachtrag 10.1) als offizielle österreichische Ausgabe ein und hebt die bisherigen Monographien, die durch diesen Nachtrag ersetzt werden, auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des ersten Nachtrags zum Europäischen Arzneibuch (10. Ausgabe 2020, Nachtrag 10.1) wird als offizielle österreichische Ausgabe in Kraft gesetzt.
- Die Monographien und Texte der zehnten Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs sowie die entsprechenden Einträge im Österreichischen Arzneibuch, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, verlieren ihre Rechtskraft.
Dokumente (PDFs)
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