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COVID‑19‑Förderung für Non‑Profit‑Organisationen (3. NPO‑Fonds‑Richtlinienverordnung)
Verordnung vom 06.07.2021

Zusammenfassung

Die 3. NPO‑Fonds‑Richtlinienverordnung legt fest, dass der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nicht rückzahlbare Zuschüsse an förderfähige Non‑Profit‑Organisationen gewähren kann, die durch die COVID‑19‑Krise Einnahmeausfälle erlitten haben. Sie definiert die Förderfähigkeit, den maximalen Gesamtbudgetrahmen von 950 Mio. € und die Antragsfristen.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport7/6/2021XXVII
EU‑Recht
Finanzwesen
Kulturpolitik
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die 3. NPO‑Fonds‑Richtlinienverordnung legt fest, dass der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nicht rückzahlbare Zuschüsse an förderfähige Non‑Profit‑Organisationen gewähren kann, die durch die COVID‑19‑Krise Einnahmeausfälle erlitten haben. Sie definiert die Förderfähigkeit, den maximalen Gesamtbudgetrahmen von 950 Mio. € und die Antragsfristen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung ermöglicht nicht rückzahlbare Zuschüsse für NPOs, um Einnahmeausfälle durch die COVID‑19‑Krise zu kompensieren.
  • Förderfähig sind NPOs, freiwillige Feuerwehren, Kirchen und Beteiligungsorganisationen, die seit mindestens dem 10. März 2020 bestehen, in Österreich ansässig sind und nachweislich von Einnahmeausfällen betroffen sind.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kogler Werner, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat

6A - Graz und Umgebung


Kunst und Kultur


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