<!--[-->COVID‑Kurzarbeit‑Obergrenzen‑VO: Jahresobergrenze 2021 auf 7 Mrd. € festgelegt<!--]-->
COVID‑Kurzarbeit‑Obergrenzen‑VO: Jahresobergrenze 2021 auf 7 Mrd. € festgelegt
Verordnung vom 25.01.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 setzt für das Jahr 2021 eine Obergrenze von 7 000 Millionen Euro für die Beihilfen bei Kurzarbeit fest, basierend auf § 13 Abs. 1 AMPFG.
Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend1/25/2021XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 setzt für das Jahr 2021 eine Obergrenze von 7 000 Millionen Euro für die Beihilfen bei Kurzarbeit fest, basierend auf § 13 Abs. 1 AMPFG.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für das Jahr 2021 eine Obergrenze von 7 000 Millionen Euro für Kurzarbeitsbeihilfen fest.
  • Die Obergrenze dient dazu, die Gesamtausgaben des Bundes für Kurzarbeitsbeihilfen zu begrenzen und das Haushaltsbudget zu schützen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr. © Parlamentsdirektion

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.