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Agrarmarkttransparenzverordnung – Meldepflichten für Agrarmärkte
Verordnung vom 08.07.2021

Zusammenfassung

Die Agrarmarkttransparenzverordnung führt verpflichtende Meldungen für Produzenten, Verarbeiter und Händler von Agrarprodukten wie Milch, Fleisch, Getreide, Zucker, Obst und Gemüse ein. Unternehmen müssen regelmäßig Mengen‑ und Preisdaten an die Marktordnungsstelle (AMA) übermitteln.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus7/8/2021XXVII
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Agrarmarkttransparenzverordnung führt verpflichtende Meldungen für Produzenten, Verarbeiter und Händler von Agrarprodukten wie Milch, Fleisch, Getreide, Zucker, Obst und Gemüse ein. Unternehmen müssen regelmäßig Mengen‑ und Preisdaten an die Marktordnungsstelle (AMA) übermitteln.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den Anwendungsbereich und legt fest, dass alle Unternehmen, die bestimmte Marktordnungswaren herstellen, verarbeiten oder handeln, meldepflichtig sind.
  • Für jede Branche werden konkrete Meldefristen festgelegt – wöchentliche Meldungen bis zum Dienstag der Folgewoche, Monatsmeldungen bis zum 15. Tag des Folgemonats und Jahresmeldungen bis Ende des zweiten Monats nach dem jeweiligen Berichtszeitraum.
Dokumente (PDFs)
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Köstinger Elisabeth

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2 - Kärnten



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