Verlängerung der COVID‑19‑Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen bis 31.12.2021
Verordnung vom 08.07.2021Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die COVID‑19‑Hilfslinie für Unternehmen: Sie aktualisiert Gesetzesverweise und verlängert die Gültigkeit von Unterstützungsmaßnahmen bis Ende 2021.Bundesministerium für Finanzen7/8/2021XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die COVID‑19‑Hilfslinie für Unternehmen: Sie aktualisiert Gesetzesverweise und verlängert die Gültigkeit von Unterstützungsmaßnahmen bis Ende 2021.Schwerpunkte
- Der Verweis auf das COVID‑19‑Gesetz wird von „BGBl. I Nr. 44/2020“ zu „BGBl. I Nr. 4/2021“ geändert.
- Die Frist für die Geltung der Hilfsmaßnahme wird von 30 Juni 2021 auf 31 Dezember 2021 verlängert.
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