<!--[-->Verlängerung der COVID‑19‑Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen bis 31.12.2021<!--]-->
Verlängerung der COVID‑19‑Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen bis 31.12.2021
Verordnung vom 08.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die COVID‑19‑Hilfslinie für Unternehmen: Sie aktualisiert Gesetzesverweise und verlängert die Gültigkeit von Unterstützungsmaßnahmen bis Ende 2021.
Bundesministerium für Finanzen7/8/2021XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die COVID‑19‑Hilfslinie für Unternehmen: Sie aktualisiert Gesetzesverweise und verlängert die Gültigkeit von Unterstützungsmaßnahmen bis Ende 2021.

Schwerpunkte

  • Der Verweis auf das COVID‑19‑Gesetz wird von „BGBl. I Nr. 44/2020“ zu „BGBl. I Nr. 4/2021“ geändert.
  • Die Frist für die Geltung der Hilfsmaßnahme wird von 30 Juni 2021 auf 31 Dezember 2021 verlängert.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Blümel Gernot, Mag., MBA © Parlamentsdirektion

Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.