Zusammenfassung
Die Verordnung von 2021 erhöht die Pauschale für Auslagen aus Tarifpost 6 Abs. 7 von 15 € auf 30 € und fügt einen neuen Absatz zu § 4 hinzu, der das Inkrafttretungsdatum 02.08.2021 festlegt.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/14/2021XXVII
Konsulargebühren
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2021 erhöht die Pauschale für Auslagen aus Tarifpost 6 Abs. 7 von 15 € auf 30 € und fügt einen neuen Absatz zu § 4 hinzu, der das Inkrafttretungsdatum 02.08.2021 festlegt.Schwerpunkte
- Der Betrag für die Auslagen‑Pauschale wird von 15 € auf 30 € angehoben.
- Ein neuer Absatz (2) wird zu § 4 hinzugefügt, der das Inkrafttretungsdatum 02.08.2021 festlegt.
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