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Änderung der Pauschalgebühr für Auslagen nach Tarifpost 6 Abs. 7
Verordnung vom 14.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 erhöht die Pauschale für Auslagen aus Tarifpost 6 Abs. 7 von 15 € auf 30 € und fügt einen neuen Absatz zu § 4 hinzu, der das Inkrafttretungsdatum 02.08.2021 festlegt.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten7/14/2021XXVII
Konsulargebühren
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 erhöht die Pauschale für Auslagen aus Tarifpost 6 Abs. 7 von 15 € auf 30 € und fügt einen neuen Absatz zu § 4 hinzu, der das Inkrafttretungsdatum 02.08.2021 festlegt.

Schwerpunkte

  • Der Betrag für die Auslagen‑Pauschale wird von 15 € auf 30 € angehoben.
  • Ein neuer Absatz (2) wird zu § 4 hinzugefügt, der das Inkrafttretungsdatum 02.08.2021 festlegt.
Dokumente (PDFs)
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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