Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Drucker und Druckformenhersteller (2021)
Verordnung vom 19.07.2021Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingsgehalt für Druck- und Druckformenhersteller fest: 547 € bis 1 541 € je nach Lehrjahr, plus jährlicher Urlaubs‑ und Weihnachtszuschuss. Sie gilt bundesweit ab dem 1. Juli 2021.Bundesministerium für Arbeit7/19/2021XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingsgehalt für Druck- und Druckformenhersteller fest: 547 € bis 1 541 € je nach Lehrjahr, plus jährlicher Urlaubs‑ und Weihnachtszuschuss. Sie gilt bundesweit ab dem 1. Juli 2021.Schwerpunkte
- Geltungsbereich: Die Verordnung gilt im gesamten Staatsgebiet Österreichs für Unternehmen der Druck- und Druckformenherstellung sowie für die dort beschäftigten gewerblichen Lehrlinge.
- Lehrlingsentgelt: Das monatliche Grundgehalt beträgt 547 € im 1. Lehrjahr, 830 € im 2. Lehrjahr, 1 274 € im 3. Lehrjahr und 1 541 € im 4. Lehrjahr.
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