Festsetzung des Lehrlingseinkommens für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern
Verordnung vom 19.07.2021Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern fest, definiert Zusatzleistungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration und regelt die Überstundenvergütung. Sie gilt in ganz Österreich und trat am 1. Juli 2021 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit7/19/2021XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für kaufmännische Lehrlinge bei Druckern und Druckformenherstellern fest, definiert Zusatzleistungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration und regelt die Überstundenvergütung. Sie gilt in ganz Österreich und trat am 1. Juli 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Gebiet Österreichs und für Unternehmen, die im Bereich Druck und Druckformenherstellung tätig sind.
- Das Lehrlingseinkommen wird nach Lehrjahr gestaffelt: 547 € im ersten, 830 € im zweiten, 1 048 € im dritten und 1 284 € im vierten Jahr.
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