Novellierung der Universitäts‑Rechnungsabschluss‑Verordnung (BGBl. II Nr. 324/2021)
Verordnung vom 19.07.2021Zusammenfassung
Die Verordnung 324/2021 ändert die Universitäts‑Rechnungsabschluss‑Verordnung: Sie streicht und benennt Umsatzkategorien um, präzisiert Personalaufwendungen, regelt Rücklagen, definiert negatives Eigenkapital, ergänzt diverse Definitionen und erhöht Berichtspflichten. Inkrafttreten am 1. Juli 2021.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/19/2021XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 324/2021 ändert die Universitäts‑Rechnungsabschluss‑Verordnung: Sie streicht und benennt Umsatzkategorien um, präzisiert Personalaufwendungen, regelt Rücklagen, definiert negatives Eigenkapital, ergänzt diverse Definitionen und erhöht Berichtspflichten. Inkrafttreten am 1. Juli 2021.Schwerpunkte
- Die bisherige Umsatzkategorie c entfällt; die bisherigen Kategorien d‑g werden zu c‑f umbenannt.
- Personalaufwand‑Litera b wird auf Lehraufwendungen gemäß den Nutzungskategorien 17 und 18 der UHSBV festgelegt.
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