<!--[-->Novellierung der Universitäts‑Rechnungsabschluss‑Verordnung (BGBl. II Nr. 324/2021)<!--]-->
Novellierung der Universitäts‑Rechnungsabschluss‑Verordnung (BGBl. II Nr. 324/2021)
Verordnung vom 19.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 324/2021 ändert die Universitäts‑Rechnungsabschluss‑Verordnung: Sie streicht und benennt Umsatzkategorien um, präzisiert Personalaufwendungen, regelt Rücklagen, definiert negatives Eigenkapital, ergänzt diverse Definitionen und erhöht Berichtspflichten. Inkrafttreten am 1. Juli 2021.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/19/2021XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 324/2021 ändert die Universitäts‑Rechnungsabschluss‑Verordnung: Sie streicht und benennt Umsatzkategorien um, präzisiert Personalaufwendungen, regelt Rücklagen, definiert negatives Eigenkapital, ergänzt diverse Definitionen und erhöht Berichtspflichten. Inkrafttreten am 1. Juli 2021.

Schwerpunkte

  • Die bisherige Umsatzkategorie c entfällt; die bisherigen Kategorien d‑g werden zu c‑f umbenannt.
  • Personalaufwand‑Litera b wird auf Lehraufwendungen gemäß den Nutzungskategorien 17 und 18 der UHSBV festgelegt.
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Faßmann Heinz, Dr.

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