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Änderung der Passgesetz‑Durchführungsverordnung (2021)
Verordnung vom 20.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 325/2021 verschärft die Fotoanforderungen für Reisepässe, führt neue Nachweispflichten für Väter bei Kindern aus außerehelichen Beziehungen ein, ersetzt geschlechtsspezifische Formulierungen durch genderneutrale Begriffe und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 2. August 2021 fest.
Bundesministerium für Inneres7/20/2021XXVII
Ausweis

Zusammenfassung

Die Verordnung 325/2021 verschärft die Fotoanforderungen für Reisepässe, führt neue Nachweispflichten für Väter bei Kindern aus außerehelichen Beziehungen ein, ersetzt geschlechtsspezifische Formulierungen durch genderneutrale Begriffe und legt das Inkrafttreten der Änderungen auf den 2. August 2021 fest.

Schwerpunkte

  • Die Fotoanforderungen für Reisepässe werden verschärft: Das Lichtbild darf höchstens sechs Monate alt sein, muss 45 mm × 35 mm groß sein, auf glattem, glänzendem Papier ohne Beschädigungen, Verunreinigungen oder unnatürliche Farben vorliegen.
  • In § 4 Abs. 6 wird die Verweisung von „Abs. 4“ zu „Abs. 3 und 4“ korrigiert, um den Bezug auf die richtigen Absätze herzustellen.
Dokumente (PDFs)
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Nehammer Karl, MSc

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