<!--[-->Verordnung 330/2021 – Verlängerung und Klarstellung des KMU‑COVID‑19‑Haftungsrahmens<!--]-->
Verordnung 330/2021 – Verlängerung und Klarstellung des KMU‑COVID‑19‑Haftungsrahmens
Verordnung vom 21.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 330/2021 verlängert die Gültigkeit des COVID‑19‑Haftungsrahmens für KMU bis zum 31. Dezember 2021 und legt fest, dass die geänderte Regelung am Tag nach ihrer Kundmachung (22. Juli 2021) in Kraft tritt.
Bundesministerium für Finanzen7/21/2021XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 330/2021 verlängert die Gültigkeit des COVID‑19‑Haftungsrahmens für KMU bis zum 31. Dezember 2021 und legt fest, dass die geänderte Regelung am Tag nach ihrer Kundmachung (22. Juli 2021) in Kraft tritt.

Schwerpunkte

  • Die Frist für den COVID‑19‑Haftungsrahmen für KMU wird von 30. Juni 2021 auf den 31. Dezember 2021 verlängert.
  • Ein neuer Absatz (3) in § 4 legt fest, dass die geänderte Fassung von § 3 am Tag nach der Kundmachung (22. Juli 2021) wirksam wird, während Verpflichtungen aus § 1 unverändert bleiben.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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