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Ehrengeschenke‑Verordnung BMKÖS 2021
Verordnung vom 23.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass Ehrengeschenke im Ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport vor einer Veräußerung bewertet werden müssen; Erlöse gehen an wohltätige Zwecke, und die Regelung tritt am 24. Juli 2021 in Kraft.
Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport7/23/2021XXVII
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, dass Ehrengeschenke im Ministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport vor einer Veräußerung bewertet werden müssen; Erlöse gehen an wohltätige Zwecke, und die Regelung tritt am 24. Juli 2021 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Vor der Veräußerung von Ehrengeschenken muss die Interne Revision den Verkehrswert ermitteln; wird dieser die voraussichtlichen Verwaltungskosten übersteigen, soll das Geschenk veräußert werden.
  • Erlöse aus der Veräußerung von Ehrengeschenken sind ausschließlich für karitative Zwecke zu verwenden; die konkrete Verwendung wird von der Generalsekretärin/ dem Generalsekretär vorgeschlagen, bzw. – falls diese Position nicht besetzt ist – von der Leiterin/dem Leiter der Präsidialsektion.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Kogler Werner, Mag. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Kogler Werner, Mag. - 64

GRÜNE

Abgeordneter zum Nationalrat

6A - Graz und Umgebung


Kunst und Kultur


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