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Betonfertigteiltechnik‑Ausbildungsordnung (2021)
Verordnung vom 23.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Ausbildungsberuf Betonfertigteiltechnik mit einer dreijährigen Lehrzeit fest, definiert das Berufsprofil und regelt die Lehrabschlussprüfung. Inkrafttreten ist am 1. August 2021, mit Teilin Krafttreten der Paragraphen 5‑12 erst ab dem 1. Jänner 2023.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/23/2021XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Ausbildungsberuf Betonfertigteiltechnik mit einer dreijährigen Lehrzeit fest, definiert das Berufsprofil und regelt die Lehrabschlussprüfung. Inkrafttreten ist am 1. August 2021, mit Teilin Krafttreten der Paragraphen 5‑12 erst ab dem 1. Jänner 2023.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Betonfertigteiltechnik wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Das Berufsprofil definiert Kompetenzen in Betonherstellung, Fertigteilherstellung sowie fachübergreifenden Bereichen wie Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit und digitale Arbeit.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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