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Konditorei‑Ausbildungsordnung 2021
Verordnung vom 23.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Konditorei (Zuckerbäckerei) mit den Schwerpunkten Allgemeine Konditorei und Patisserie fest, definiert Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten und Übergangsregelungen.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/23/2021XXVII
Bildung
Handwerk
Gastronomie
Berufliche Ausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Konditorei (Zuckerbäckerei) mit den Schwerpunkten Allgemeine Konditorei und Patisserie fest, definiert Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten und Übergangsregelungen.

Schwerpunkte

  • Einrichtung des Lehrberufs Konditorei (Zuckerbäckerei) mit einer dreijährigen Lehrzeit und zwei möglichen Schwerpunkten – Allgemeine Konditorei oder Patisserie.
  • Festlegung der beruflichen Kompetenzen: Herstellung von Konditorei‑ und Patisseriewaren, Warenwirtschaft, Kundenberatung, Qualitätssicherung, digitale Arbeitsweisen und nachhaltiges Arbeiten.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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