Zusammenfassung
Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Konditorei (Zuckerbäckerei) mit den Schwerpunkten Allgemeine Konditorei und Patisserie fest, definiert Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten und Übergangsregelungen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/23/2021XXVII
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Handwerk
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Berufliche Ausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Konditorei (Zuckerbäckerei) mit den Schwerpunkten Allgemeine Konditorei und Patisserie fest, definiert Kompetenzen, Prüfungsmodalitäten und Übergangsregelungen.Schwerpunkte
- Einrichtung des Lehrberufs Konditorei (Zuckerbäckerei) mit einer dreijährigen Lehrzeit und zwei möglichen Schwerpunkten – Allgemeine Konditorei oder Patisserie.
- Festlegung der beruflichen Kompetenzen: Herstellung von Konditorei‑ und Patisseriewaren, Warenwirtschaft, Kundenberatung, Qualitätssicherung, digitale Arbeitsweisen und nachhaltiges Arbeiten.
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