<!--[-->Ausbildungsordnung für Pharmazeutisch‑kaufmännische Assistenz<!--]-->
Ausbildungsordnung für Pharmazeutisch‑kaufmännische Assistenz
Verordnung vom 23.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den Lehrberuf Pharmazeutisch‑kaufmännische Assistenz ein, definiert dessen dreijährige Ausbildung, Kompetenzbereiche und Prüfungsmodalitäten sowie gestaffelte Inkrafttretensdaten.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/23/2021XXVII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den Lehrberuf Pharmazeutisch‑kaufmännische Assistenz ein, definiert dessen dreijährige Ausbildung, Kompetenzbereiche und Prüfungsmodalitäten sowie gestaffelte Inkrafttretensdaten.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Pharmazeutisch‑kaufmännische Assistenz wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • Die Ausbildung umfasst fünf fachliche Kompetenzbereiche – Warenmanagement, Verkauf und Beratung, Labortechnologie, Marketing und Rechnungswesen – sowie drei fachübergreifende Kompetenzen (Betriebsorganisation, Qualitätssicherung, Digitales Arbeiten).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schramböck Margarete, Dr. © Parlamentsdirektion

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP


7 - Tirol



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.