Zusammenfassung
Die Verordnung führt den Lehrberuf Pharmazeutisch‑kaufmännische Assistenz ein, definiert dessen dreijährige Ausbildung, Kompetenzbereiche und Prüfungsmodalitäten sowie gestaffelte Inkrafttretensdaten.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/23/2021XXVII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung führt den Lehrberuf Pharmazeutisch‑kaufmännische Assistenz ein, definiert dessen dreijährige Ausbildung, Kompetenzbereiche und Prüfungsmodalitäten sowie gestaffelte Inkrafttretensdaten.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Pharmazeutisch‑kaufmännische Assistenz wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Die Ausbildung umfasst fünf fachliche Kompetenzbereiche – Warenmanagement, Verkauf und Beratung, Labortechnologie, Marketing und Rechnungswesen – sowie drei fachübergreifende Kompetenzen (Betriebsorganisation, Qualitätssicherung, Digitales Arbeiten).
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