<!--[-->Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Veranstaltungstechnik<!--]-->
Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Veranstaltungstechnik
Verordnung vom 23.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Ausbildung im Lehrberuf Veranstaltungstechnik mit einer 3,5‑jährigen Lehrzeit, definiert Kompetenzen und Prüfungsanforderungen und legt das Inkrafttreten ab dem 1. August 2021 fest.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/23/2021XXVII
Bildung
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Ausbildung im Lehrberuf Veranstaltungstechnik mit einer 3,5‑jährigen Lehrzeit, definiert Kompetenzen und Prüfungsanforderungen und legt das Inkrafttreten ab dem 1. August 2021 fest.

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Veranstaltungstechnik wird mit einer Lehrzeit von dreieinhalb Jahren eingerichtet.
  • Die Ausbildung vermittelt fachliche Kompetenzen in Elektrotechnik, veranstaltungstechnischen Arbeiten und Management sowie fachübergreifende Kompetenzen wie betriebswirtschaftliches Handeln und digitale Arbeitsweisen.
Dokumente (PDFs)
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Schramböck Margarete, Dr.

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