<!--[-->Priorisierung und Honorarregelung für COVID‑19‑Impfungen im ambulanten Sektor<!--]-->
Priorisierung und Honorarregelung für COVID‑19‑Impfungen im ambulanten Sektor
Verordnung vom 27.01.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Personengruppen im ambulanten Bereich zuerst gegen COVID‑19 geimpft werden und regelt die Vergütung der Ärzt*innen für die Impfung.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/27/2021XXVII
Gesundheit
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Personengruppen im ambulanten Bereich zuerst gegen COVID‑19 geimpft werden und regelt die Vergütung der Ärzt*innen für die Impfung.

Schwerpunkte

  • Impfungen dürfen zunächst Personen ab Vollendung des 80. Lebensjahres und Menschen mit Behinderungen, die persönliche Assistenz benötigen, erhalten.
  • Ab dem 1. Februar 2021 kommen weitere Prioritätsgruppen hinzu: Personen ab 65 Jahren, Risikogruppen unter 65, Personen in 24‑Stunden‑Betreuung und Haushaltsmitglieder schwangerer Frauen.
Dokumente (PDFs)
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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