<!--[-->Änderung der Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung (2021)<!--]-->
Änderung der Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung (2021)
Verordnung vom 23.07.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 ändert das Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsrecht: Sie aktualisiert Verweistexte, führt genderneutrale Formulierungen ein und legt fest, dass die Änderungen am 1. Juli 2023 wirksam werden.
Bundesministerium für Inneres7/23/2021XXVII
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 ändert das Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsrecht: Sie aktualisiert Verweistexte, führt genderneutrale Formulierungen ein und legt fest, dass die Änderungen am 1. Juli 2023 wirksam werden.

Schwerpunkte

  • In § 14 wird die Formulierung „zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 42/2014“ durch „in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 326/2021“ ersetzt, um den aktuellen Rechtsstand korrekt wiederzugeben.
  • In § 20 wird die Wortfolge „Frauen und Männer“ durch „alle Geschlechter“ ersetzt und der letzte Satz des Paragraphen entfällt, wodurch eine genderneutrale Formulierung entsteht.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Nehammer Karl, MSc © Parlamentsdirektion

Nehammer Karl, MSc

ÖVP


Bundeswahlvorschlag



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.