Novelle 2021 der GuK‑LFV – Anpassung an aktuelle Bundesgesetze und Erweiterung von Ausbildungsangeboten
Verordnung vom 29.07.2021Zusammenfassung
Die Novelle 2021 der Gesundheits‑ und Krankenpflege‑Lehr‑ und‑Führungsaufgaben‑Verordnung aktualisiert Verweisungen auf aktuelle Bundesgesetze und erweitert das Weiterbildungsangebot in Anlage 7. Gleichzeitig wird die Formulierung in §§ 9‑10 vereinheitlicht.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/29/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Novelle 2021 der Gesundheits‑ und Krankenpflege‑Lehr‑ und‑Führungsaufgaben‑Verordnung aktualisiert Verweisungen auf aktuelle Bundesgesetze und erweitert das Weiterbildungsangebot in Anlage 7. Gleichzeitig wird die Formulierung in §§ 9‑10 vereinheitlicht.Schwerpunkte
- Ergänzung der Verordnung um neue Bezugnahmen auf das GuKG, das Fachhochschulgesetz und das Universitätsgesetz (Ziffern 1‑9).
- Ersetzung der Formulierung „gemäß UniStG, FHStG, …“ durch den einheitlichen Verweis „auf Grundlage der Bundesgesetze gemäß § 1 Abs. 2 Z 2‑9“ in den §§ 9 und 10.
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