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Erweiterung von FinanzOnline um mobile Nutzung
Verordnung vom 30.07.2021

Zusammenfassung

Die elfte Änderung der FinanzOnline‑Verordnung 2006 erlaubt die Nutzung von FinanzOnline über eine mobile App und gestattet automatisierte Datenübertragung für die in der App verfügbaren Funktionen.
Bundesministerium für Finanzen7/30/2021XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die elfte Änderung der FinanzOnline‑Verordnung 2006 erlaubt die Nutzung von FinanzOnline über eine mobile App und gestattet automatisierte Datenübertragung für die in der App verfügbaren Funktionen.

Schwerpunkte

  • Die Änderung stützt sich auf die §§ 86a, 90a und 97 Abs. 3 BAO als gesetzliche Grundlage.
  • Ein neuer Absatz 2a wird in § 1 Abs. 2 eingefügt, der die mobile Nutzung von FinanzOnline erlaubt.
Dokumente (PDFs)
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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9 - Wien



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