Zusammenfassung
Die elfte Änderung der FinanzOnline‑Verordnung 2006 erlaubt die Nutzung von FinanzOnline über eine mobile App und gestattet automatisierte Datenübertragung für die in der App verfügbaren Funktionen.Bundesministerium für Finanzen7/30/2021XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die elfte Änderung der FinanzOnline‑Verordnung 2006 erlaubt die Nutzung von FinanzOnline über eine mobile App und gestattet automatisierte Datenübertragung für die in der App verfügbaren Funktionen.Schwerpunkte
- Die Änderung stützt sich auf die §§ 86a, 90a und 97 Abs. 3 BAO als gesetzliche Grundlage.
- Ein neuer Absatz 2a wird in § 1 Abs. 2 eingefügt, der die mobile Nutzung von FinanzOnline erlaubt.
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