Zusammenfassung
Die Novelle 2021 ergänzt die eHealth‑Verordnung um Regeln für den elektronischen Impfpass, legt neue Pflichten für Gesundheitsdiensteanbieter fest und definiert die Aufteilung von Datenschutzverantwortlichkeiten zwischen ELGA und den Anbietern.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/27/2021XXVII
Gesundheit
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Novelle 2021 ergänzt die eHealth‑Verordnung um Regeln für den elektronischen Impfpass, legt neue Pflichten für Gesundheitsdiensteanbieter fest und definiert die Aufteilung von Datenschutzverantwortlichkeiten zwischen ELGA und den Anbietern.Schwerpunkte
- Die Novelle führt neue Abschnitte (§ 4a‑§ 4e) ein, die die Aufteilung der Datenschutz‑ und Sicherheitsverantwortlichkeiten zwischen ELGA GmbH und den Gesundheitsdiensteanbietern klar regeln.
- Gesundheitsdiensteanbieter müssen COVID‑19‑ und Influenza‑Impfdaten seit dem 27. Dezember 2020 im zentralen Impfregister speichern und dürfen diese Daten für die in § 24d festgelegten Zwecke verarbeiten.
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