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Änderung der Mauttarifverordnung 2020 (2021)
Verordnung vom 18.08.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 ändert die Mauttarifverordnung 2020, legt neue Grundkilometer‑ und Abschnittstarife für verschiedene Fahrzeugklassen fest und führt einen 25 %‑Nachtzuschlag ein. Außerdem wird geregelt, dass bei großen Mindererträgen die Tarife angepasst werden müssen.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie8/18/2021XXVII
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2021 ändert die Mauttarifverordnung 2020, legt neue Grundkilometer‑ und Abschnittstarife für verschiedene Fahrzeugklassen fest und führt einen 25 %‑Nachtzuschlag ein. Außerdem wird geregelt, dass bei großen Mindererträgen die Tarife angepasst werden müssen.

Schwerpunkte

  • Die Grundkilometertarife für zweiachsige Kraftfahrzeuge werden festgesetzt: 4,87 ¢/km für Gruppe E, 19,19 ¢/km für Gruppe A und 19,48 ¢/km für Gruppe B.
  • Für die genannten Mautabschnitte werden Abschnittstarife in drei Kategorien (2‑Achser, 3‑Achser, 4‑Achser) festgelegt, z. B. 1,1031 € für Gruppe E in Kat. 2 auf Strecke aA 9.
Dokumente (PDFs)
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