5. Novelle zur 2. COVID‑19‑Öffnungsverordnung (2021) – Anpassungen der Öffnungsregeln
Verordnung vom 18.08.2021Zusammenfassung
Die 5. Novelle zur 2. COVID‑19‑Öffnungsverordnung ändert Formulierungen, Datumsangaben und fügt neue Absätze ein. Sie tritt am 20. August 2021 in Kraft, wobei einzelne Bestimmungen erst ab dem 6. bzw. 13. September 2021 gelten.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/18/2021XXVII
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Öffentliche Verwaltung
Öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die 5. Novelle zur 2. COVID‑19‑Öffnungsverordnung ändert Formulierungen, Datumsangaben und fügt neue Absätze ein. Sie tritt am 20. August 2021 in Kraft, wobei einzelne Bestimmungen erst ab dem 6. bzw. 13. September 2021 gelten.Schwerpunkte
- Der Hinweis „bei Kontakt mit Schülern“ wird aus dem Schlusssatz von § 9 Abs. 1 gestrichen, um die Formulierung zu vereinfachen.
- In § 9 Abs. 2 Ziffer 1 wird die Wort‑ und Zeichenfolge „bis 3“ durch „und 2“ ersetzt.
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