Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Mitglieder der Sachverständigenkommission für jede Sitzung ein Sitzungsgeld erhalten – 160 € für den Vorsitzenden, 140 € für andere Mitglieder, 120 € für einen stellvertretenden Vorsitzenden und 80 € für Ersatzmitglieder. Die Zahlung erfolgt pro Stunde, halbiert für angefangene halbe Stunden, und wird vierteljährlich ausgezahlt.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie8/20/2021XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Mitglieder der Sachverständigenkommission für jede Sitzung ein Sitzungsgeld erhalten – 160 € für den Vorsitzenden, 140 € für andere Mitglieder, 120 € für einen stellvertretenden Vorsitzenden und 80 € für Ersatzmitglieder. Die Zahlung erfolgt pro Stunde, halbiert für angefangene halbe Stunden, und wird vierteljährlich ausgezahlt.Schwerpunkte
- Der Vorsitzende der Kommission erhält ein Sitzungsgeld von 160 € pro Sitzung.
- Alle übrigen Mitglieder erhalten je 140 € pro Sitzung.
Dokumente (PDFs)
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