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SVKomm‑Sitzungsgeldverordnung 2021
Verordnung vom 20.08.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Mitglieder der Sachverständigenkommission für jede Sitzung ein Sitzungsgeld erhalten – 160 € für den Vorsitzenden, 140 € für andere Mitglieder, 120 € für einen stellvertretenden Vorsitzenden und 80 € für Ersatzmitglieder. Die Zahlung erfolgt pro Stunde, halbiert für angefangene halbe Stunden, und wird vierteljährlich ausgezahlt.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie8/20/2021XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Mitglieder der Sachverständigenkommission für jede Sitzung ein Sitzungsgeld erhalten – 160 € für den Vorsitzenden, 140 € für andere Mitglieder, 120 € für einen stellvertretenden Vorsitzenden und 80 € für Ersatzmitglieder. Die Zahlung erfolgt pro Stunde, halbiert für angefangene halbe Stunden, und wird vierteljährlich ausgezahlt.

Schwerpunkte

  • Der Vorsitzende der Kommission erhält ein Sitzungsgeld von 160 € pro Sitzung.
  • Alle übrigen Mitglieder erhalten je 140 € pro Sitzung.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

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