Festsetzung des Lehrlingseinkommens für Kraftfahrzeugverleihunternehmungen
Verordnung vom 28.01.2021Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für Auszubildende im Beruf Bürokaufmann/-frau fest, die bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen beschäftigt sind. Sie bestimmt zudem einen jährlichen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration sowie Regeln zur Überstundenberechnung.Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend1/28/2021XXVII
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt das monatliche Lehrlingseinkommen für Auszubildende im Beruf Bürokaufmann/-frau fest, die bei Kraftfahrzeugverleihunternehmungen beschäftigt sind. Sie bestimmt zudem einen jährlichen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration sowie Regeln zur Überstundenberechnung.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für das gesamte Staatsgebiet, für Unternehmen, die Kraftfahrzeuge ohne Fahrer vermieten, und für Lehrberechtigte, die Auszubildende zum Bürokaufmann/-frau ausbilden.
- Das monatliche Lehrlingseinkommen beträgt 585 € im ersten Lehrjahr, 835,80 € im zweiten Lehrjahr und 1 170,10 € im dritten Lehrjahr.
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