Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert bis 31. Oktober 2021 die Regelung, wonach öffentliche Apotheken SARS‑CoV‑2‑Antigentests zur Eigenanwendung verkaufen dürfen, und tritt am 1. September 2021 in Kraft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/20/2021XXVII
Apotheke
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert bis 31. Oktober 2021 die Regelung, wonach öffentliche Apotheken SARS‑CoV‑2‑Antigentests zur Eigenanwendung verkaufen dürfen, und tritt am 1. September 2021 in Kraft.Schwerpunkte
- Das geplante Außerkrafttreten der genannten Paragraphen wird bis zum 31. Oktober 2021 verschoben.
- Die Verordnung beruft sich auf gesetzliche Grundlagen aus dem ASVG, GSVG, BSVG und B‑KUVG.
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