<!--[-->Verlängerung der Abgabe von Antigentests durch Apotheken<!--]-->
Verlängerung der Abgabe von Antigentests durch Apotheken
Verordnung vom 20.08.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert bis 31. Oktober 2021 die Regelung, wonach öffentliche Apotheken SARS‑CoV‑2‑Antigentests zur Eigenanwendung verkaufen dürfen, und tritt am 1. September 2021 in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/20/2021XXVII
Apotheke
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert bis 31. Oktober 2021 die Regelung, wonach öffentliche Apotheken SARS‑CoV‑2‑Antigentests zur Eigenanwendung verkaufen dürfen, und tritt am 1. September 2021 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das geplante Außerkrafttreten der genannten Paragraphen wird bis zum 31. Oktober 2021 verschoben.
  • Die Verordnung beruft sich auf gesetzliche Grundlagen aus dem ASVG, GSVG, BSVG und B‑KUVG.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Mückstein Wolfgang, Dr. © Parlamentsdirektion

Mückstein Wolfgang, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.