<!--[-->Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im August 2021<!--]-->
Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im August 2021
Verordnung vom 20.08.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für August 2021 fest, welcher Prozentsatz des Grundgehalts als Kaufkraftausgleich für Bundesbeamte und Vertragsbedienstete an verschiedenen ausländischen Dienstorten zu zahlen ist.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten8/20/2021XXVII
öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für August 2021 fest, welcher Prozentsatz des Grundgehalts als Kaufkraftausgleich für Bundesbeamte und Vertragsbedienstete an verschiedenen ausländischen Dienstorten zu zahlen ist.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf das Gehaltsgesetz 1956, insbesondere auf § 21b Abs. 2‑3, als Rechtsgrundlage für die Festsetzung der Kaufkraftausgleichszulage.
  • Sie gilt für alle Bundesbeamten und Vertragsbediensteten, die im August 2021 im Ausland tätig sind.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schallenberg Alexander, Mag., LL.M. © Parlamentsdirektion

Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.