<!--[-->Verschärfung der Abwasser‑Grenzwerte für Nichteisen‑Metallindustrie und Edelmetalle/Quecksilber<!--]-->
Verschärfung der Abwasser‑Grenzwerte für Nichteisen‑Metallindustrie und Edelmetalle/Quecksilber
Verordnung vom 20.08.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung 373/2021 verschärft die Abwassergrenzwerte für die nicht‑eiserne Metallindustrie sowie für Edelmetalle und Quecksilber und legt neue Mess‑ und Überwachungsregeln fest. Sie gibt betroffenen Betrieben vier bis fünf Jahre Zeit, ihre Prozesse anzupassen.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus8/20/2021XXVII
Umwelt
Wasser
Industrie

Zusammenfassung

Die Verordnung 373/2021 verschärft die Abwassergrenzwerte für die nicht‑eiserne Metallindustrie sowie für Edelmetalle und Quecksilber und legt neue Mess‑ und Überwachungsregeln fest. Sie gibt betroffenen Betrieben vier bis fünf Jahre Zeit, ihre Prozesse anzupassen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die bestehenden Grenzwerte für Blei‑, Wolfram‑ und Zinkerzaufbereitung sowie für die Metallherstellung von Blei, Kupfer, Zink, Molybdän und Wolfram.
  • Betreiber von Anlagen, bei denen noch nie eine generelle Anpassung nach § 33c ausgelöst wurde, müssen innerhalb von vier bzw. fünf Jahren die neuen Grenzwerte einhalten.
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Köstinger Elisabeth

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