Zusammenfassung
Die COVID‑19‑Schulverordnung 2021/22 legt umfangreiche Hygiene‑, Test‑ und Maskenpflichten für das Schuljahr fest, um die Verbreitung von SARS‑CoV‑2 zu verhindern.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/25/2021XXVII
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Zusammenfassung
Die COVID‑19‑Schulverordnung 2021/22 legt umfangreiche Hygiene‑, Test‑ und Maskenpflichten für das Schuljahr fest, um die Verbreitung von SARS‑CoV‑2 zu verhindern.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt das Ziel fest, durch schulorganisatorische und hygienische Maßnahmen die Verbreitung von COVID‑19 im Schulwesen zu verhindern.
- Ein Corona‑Testpass muss vor Betreten des Schulgebäudes vorgelegt werden; er kann ein negatives Antigen‑ oder PCR‑Ergebnis, einen Impfnachweis (max. 270 Tage) oder einen Genesungsnachweis (max. 180 Tage) enthalten.
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