<!--[-->COVID‑19‑Schulverordnung 2021/22 – Schutzmaßnahmen im Schulbetrieb<!--]-->
COVID‑19‑Schulverordnung 2021/22 – Schutzmaßnahmen im Schulbetrieb
Verordnung vom 25.08.2021

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Schulverordnung 2021/22 legt umfangreiche Hygiene‑, Test‑ und Maskenpflichten für das Schuljahr fest, um die Verbreitung von SARS‑CoV‑2 zu verhindern.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/25/2021XXVII
Umwelt
Bildung
Gesundheit

Zusammenfassung

Die COVID‑19‑Schulverordnung 2021/22 legt umfangreiche Hygiene‑, Test‑ und Maskenpflichten für das Schuljahr fest, um die Verbreitung von SARS‑CoV‑2 zu verhindern.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt das Ziel fest, durch schulorganisatorische und hygienische Maßnahmen die Verbreitung von COVID‑19 im Schulwesen zu verhindern.
  • Ein Corona‑Testpass muss vor Betreten des Schulgebäudes vorgelegt werden; er kann ein negatives Antigen‑ oder PCR‑Ergebnis, einen Impfnachweis (max. 270 Tage) oder einen Genesungsnachweis (max. 180 Tage) enthalten.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Faßmann Heinz, Dr. © Parlamentsdirektion

Faßmann Heinz, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.