Verlängerung der Testfrist für asymptomatische Personen bis 31. Oktober 2021
Verordnung vom 27.08.2021Zusammenfassung
Die Verordnung über COVID‑19‑Tests bei asymptomatischen Personen wird vom 31. August 2021 auf den 31. Oktober 2021 verlängert.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/27/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung über COVID‑19‑Tests bei asymptomatischen Personen wird vom 31. August 2021 auf den 31. Oktober 2021 verlängert.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf vier Sozialversicherungsgesetze (ASVG, GSVG, BSVG und B‑KUVG).
- Der einzige Textwechsel besteht darin, das Frist‑Datum von „31. August 2021“ auf „31. Oktober 2021“ zu ändern.
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