Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht Apotheken, kostenlose SARS‑CoV‑2‑Antigentests aus Handelsverpackungen zu öffnen und einzeln abzugeben, legt fest, dass Tests in fremdsprachiger Kennzeichnung mit deutscher Gebrauchsinformation abgegeben werden dürfen, und verlangt die Bereitstellung aller notwendigen Produktinformationen für die Nutzer*innen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/27/2021XXVII
Apotheke
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ermöglicht Apotheken, kostenlose SARS‑CoV‑2‑Antigentests aus Handelsverpackungen zu öffnen und einzeln abzugeben, legt fest, dass Tests in fremdsprachiger Kennzeichnung mit deutscher Gebrauchsinformation abgegeben werden dürfen, und verlangt die Bereitstellung aller notwendigen Produktinformationen für die Nutzer*innen.Schwerpunkte
- Apotheken dürfen kostenlose SARS‑CoV‑2‑Antigentests aus Handelsverpackungen öffnen und einzeln an die Anwender*innen abgeben.
- Apotheken können die Tests in fremdsprachiger Kennzeichnung abgeben, wenn eine deutsche Gebrauchsinformation beigefügt wird.
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