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IKT‑Schulverordnung – Sicherheits‑ und Datenschutzregeln für digitale Bildung
Verordnung vom 30.08.2021

Zusammenfassung

Die IKT‑Schulverordnung legt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen für digitale Lernumgebungen fest. Sie definiert Vorgaben zu Authentifizierung, Hosting, Endgeräteverwaltung und einem zentralen Bildungsstammportal. Das Inkrafttreten ist am 1. September 2021.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/30/2021XXVII
Verwaltungsrecht
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Die IKT‑Schulverordnung legt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen für digitale Lernumgebungen fest. Sie definiert Vorgaben zu Authentifizierung, Hosting, Endgeräteverwaltung und einem zentralen Bildungsstammportal. Das Inkrafttreten ist am 1. September 2021.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen, die dem Schulunterrichtsgesetz unterliegen.
  • Ziel ist die Umsetzung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen nach Art. 32 DSGVO zum Schutz personenbezogener Daten von Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Erziehungsberechtigten.
Dokumente (PDFs)
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Faßmann Heinz, Dr.

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