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Lockere Test‑ und Maskenregeln für Grundschulen (7. Novelle)
Verordnung vom 04.09.2021

Zusammenfassung

Die 7. Novelle zur 2. COVID‑19‑Öffnungsverordnung lockert Test‑ und Maskenpflichten für Personal und Kinder in Grundschulen, mit gestaffelten Inkrafttretungsdaten je nach Bundesland.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/4/2021XXVII
Bildung
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 7. Novelle zur 2. COVID‑19‑Öffnungsverordnung lockert Test‑ und Maskenpflichten für Personal und Kinder in Grundschulen, mit gestaffelten Inkrafttretungsdaten je nach Bundesland.

Schwerpunkte

  • Für das pädagogische, sonstige Betreuungspersonal und Verwaltungspersonal entfällt die wöchentliche Verpflichtung, einen negativen PCR‑Testnachweis vorzulegen, wenn nicht genug Tests verfügbar sind.
  • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr müssen keine Maske tragen, wenn sie die Bildungseinrichtung betreten.
Dokumente (PDFs)
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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