Zusammenfassung
Die Verordnung 389/2021 vom 9. September 2021 ändert zahlreiche Abwasser‑Emissionsverordnungen, führt neue Begriffe ein und legt strengere Grenzwerte für Großfeuerungsanlagen fest. Alle Änderungen treten am Tag der Kundmachung in Kraft.Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus9/9/2021XXVII
Umwelt
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Zusammenfassung
Die Verordnung 389/2021 vom 9. September 2021 ändert zahlreiche Abwasser‑Emissionsverordnungen, führt neue Begriffe ein und legt strengere Grenzwerte für Großfeuerungsanlagen fest. Alle Änderungen treten am Tag der Kundmachung in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt die Definition „Großfeuerungsanlage“ ein, um Anlagen mit einer Brennstoffwärmeleistung von mindestens 50 MW zu kennzeichnen.
- Der Begriff „Verbrennungswärme“ wird um die Erläuterung erweitert, dass er insbesondere Abfallverbrennungs‑ und Mitverbrennungsanlagen sowie bestimmte Feuerungsanlagen umfasst.
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