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Verordnung zur Ermittlung des steuerlichen und Gruppen‑EBITDA
Verordnung vom 10.09.2021

Zusammenfassung

Die EBITDA‑Ermittlungs‑Verordnung legt fest, wie das steuerliche und das Gruppen‑EBITDA von Unternehmen zu berechnen sind, indem sie Abschreibungen, Zinsaufwendungen und Firmenwertabschreibungen berücksichtigt. Sie gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen.
Bundesministerium für Finanzen9/10/2021XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die EBITDA‑Ermittlungs‑Verordnung legt fest, wie das steuerliche und das Gruppen‑EBITDA von Unternehmen zu berechnen sind, indem sie Abschreibungen, Zinsaufwendungen und Firmenwertabschreibungen berücksichtigt. Sie gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen.

Schwerpunkte

  • Der Gesamtbetrag der Einkünfte vor Anwendung des § 12a KStG wird um Abschreibungen (nach § 7, 8, 13, 16 Abs. 1 Z 8 und § 28 Abs. 3 EStG) sowie um abzugsfähige Zinsaufwendungen erhöht.
  • Abschreibungen des Anlagevermögens können nach § 6 EStG (niedriger Teilwert) und den zusätzlichen Regelungen in § 7, 8, 13, 16 Abs. 1 Z 8 und § 28 Abs. 3 berücksichtigt werden.
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Blümel Gernot, Mag., MBA

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9 - Wien



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