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Hundertsatz‑Festsetzung für Kaufkraftausgleichszulagen (September 2021)
Verordnung vom 10.09.2021

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für September 2021 die prozentualen Sätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Bundesbeamte im Ausland berechnet wird.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/10/2021XXVII
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für September 2021 die prozentualen Sätze fest, nach denen die Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Bundesbeamte im Ausland berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für September 2021 die Hundertsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage im Ausland berechnet wird.
  • Die Hundertsätze sind für jeden Dienstort einzeln angegeben – zum Beispiel 13 % für Abu Dhabi, 18 % für Los Angeles oder 48 % für Genf.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schallenberg Alexander, Mag., LL.M. © Parlamentsdirektion

Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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