Novelle zur 2. COVID‑19‑Öffnungsverordnung – Masken‑ und Nachweisregelungen
Verordnung vom 13.09.2021Zusammenfassung
Die 8. Novelle zur 2. COVID‑19‑Öffnungsverordnung führt strengere Masken- und Nachweispflichten ein, erweitert den Geltungsbereich auf Kundenbereiche und definiert Ausnahmen für Kinder, Schwangere und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/13/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 8. Novelle zur 2. COVID‑19‑Öffnungsverordnung führt strengere Masken- und Nachweispflichten ein, erweitert den Geltungsbereich auf Kundenbereiche und definiert Ausnahmen für Kinder, Schwangere und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.Schwerpunkte
- Ein verpflichtender Nachweis (Impf‑, Test‑ oder Genesungsnachweis) muss beim Betreten von geschlossenen Kundenbereichen vorgezeigt werden; ohne Nachweis gilt die Maskenpflicht.
- Die zulässige Schutzvorrichtung wird auf FFP2‑Masken ohne Ausatemventil oder gleichwertige Masken festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.