<!--[-->Novelle zur 2. COVID‑19‑Öffnungsverordnung – Masken‑ und Nachweisregelungen<!--]-->
Novelle zur 2. COVID‑19‑Öffnungsverordnung – Masken‑ und Nachweisregelungen
Verordnung vom 13.09.2021

Zusammenfassung

Die 8. Novelle zur 2. COVID‑19‑Öffnungsverordnung führt strengere Masken- und Nachweispflichten ein, erweitert den Geltungsbereich auf Kundenbereiche und definiert Ausnahmen für Kinder, Schwangere und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/13/2021XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 8. Novelle zur 2. COVID‑19‑Öffnungsverordnung führt strengere Masken- und Nachweispflichten ein, erweitert den Geltungsbereich auf Kundenbereiche und definiert Ausnahmen für Kinder, Schwangere und Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Schwerpunkte

  • Ein verpflichtender Nachweis (Impf‑, Test‑ oder Genesungsnachweis) muss beim Betreten von geschlossenen Kundenbereichen vorgezeigt werden; ohne Nachweis gilt die Maskenpflicht.
  • Die zulässige Schutzvorrichtung wird auf FFP2‑Masken ohne Ausatemventil oder gleichwertige Masken festgelegt.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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